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Bis zum Jahre 2009 legte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die bei der Wertermittlung enstehenden Gebühren fest. In der seit 2009 geltenden HOAI sind ebenso wie in der seit 2013 geltenden Honorarordnung diese Vorschriften entfallen. Seither wird das Honorar individuell vereinbart. Hierzu führen wir eine eigene Gebührenliste.

Die Kosten einer Immobilienbewertung orientiert sich primär an dem ermittelten Verkehrswert der Liegenschaft. Daneben fallen Gebühren für besondere Leistungen und Schwierigkeitgrade bei der Bewertung an.

Für Ihren Bewertungsbedarf unterbreiten wir Ihnen gerne ein darauf zugeschnittenes Angebot.



 
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