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Grundlage der Honorarberechnung ist die gesetzliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die derzeit gültige Fassung stammt aus dem Jahre 2013.

Architektenleistungen werden nach den dort vorgeschriebenen Regeln vergütet. Grundlage sind dabei i.d.R. die Baukosten aus denen nach den Tabelle der HOAI das Honorar ermittelt wird. Die Kosten von Leistungen, welche davon nicht umfasst sind, werden nach tatsächlichem Aufwand ermittelt.

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben das Architektenhonorar überschlagen wollen klicken Sie bitte hier (externer Link). 

Dort können auf einfache Weise das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen errechnen lassen. Für die meisten Gebäude ist die Honorarzone III oder IV relevant. Näheres regelt die HOAI.

Unsere Kunden schätzen, dass unsere Beratung frei von Lieferanteninteressen erfolgt. Wir arbeiten unparteiisch und unabhängig.

 
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