Möchten Sie eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen?
Wir führen unabhängig und unparteiisch eine Wertermittlung für Sie durch.
Sie erhalten eine umfassende und sorgfältige Wertermittlung Ihrer Immobilie ...
... und dadurch ein realistisches Bild über Ihre aktuellen Immobilienwerte
... somit Klarheit über die Angemessenheit des marktgerechten Kaufpreises
... als Grundlage für gerechten Ausgleich in Erbschaftsfragen
... zur Besimmung des zu versteuernden Wertes Ihrer Liegenschaft
... als Grundlage für gerechten Ausgleich bei Ehescheidungen
Zur Vorlage bei Banken und Versicherungen ermitteln wir überschlägig den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken
Neben dem regionalen Schwerpunkt unserer Bewertungstätigkeit sind wir für private und gewerbliche Auftraggeber im gesamten süddeutschen Raum tätig.
Außer für private und gewerbliche Kunden arbeiten wir auch im Auftrag der Amts- und Landgerichte.
Wir verzichten auf den Einsatz von "Wertermittlungssoftware". Von uns erhalten Sie individuell erarbeitete Wertgutachten, welche auf alle relavanten Aspekte Ihrer Immobilie detailliert eingehen. Nur so ist sichergestellt, dass die Wertermittlung den gesetzlichen Verordnungen entspricht und zugleich eine marktgerechte Beurteilung des Wertes Ihrer Liegenschaft erreicht wird.
Gerne helfen wir Ihnen und beantworten Ihre Fragen zur Immobilienbewertung. Bitte nehmen Sie direkt mit Frau Peitz Kontakt auf: Tel. +49 7621 15 270
Mail SKPeitz@Peitz.biz Stefanie Peitz - Dipl.Ing. Freie Architektin Sachverständige für Immobilienbewertung TÜV / EIPOS
Die Sachverständige ist Vorsitzende des Gutachterausschusses bei der Stadt Rheinfelden (Baden)
Unser Tätigkeitsgebiet liegt insbesondere in den Landkreisen Lörrach und Waldshut-Tiengen. Außerdem in der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Verkehrswertermittlungen erarbeiten wir in Abhängigkeit von der Objektgröße auch für jeden anderen Standort in Deutschland.
Insbesondere bei der regelkonforme Bewertung von Gewerbeliegenschaften oder gemisch genutzten Objekten verfügen wir über Referenzen im gesamten Bundesgebiet. Sprechen Sie uns einfach an, wir unterbreiten Ihnen gerne einen Honorarvorschlag!
dass bei der Bemessung der Erbschaftssteuer aufgrund der Anwendung bewertungsrechtlicher Regelverfahren vom Finanzamt häufig Grundstückswerte angesetzt werden, die über den tatsächlich am Markt erzielbaren Werten liegen?
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, durch eine ordentliche, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Verkehrswertermittlung, einen realistischen Verkehrswert ansetzen zu können. Diese Verkehrswertermittlung (Wertgutachten) wird von der Finanzverwaltung dann zur Bemessung der Erbschafsteuer (oder Schenkungssteuer) zugrund gelegt.
Die durch das Gutachten enstehenden Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und mindern deshalb die erbschaftssteuerliche Bemessungsgrundlage. Dies wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 19.06.2013 so entschieden. Nähere Auskünfte gibt Ihnen hierzu Ihr Steuerberater.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung eines Nachlasses die Werte Ihrer Liegenschaften überprüft haben wollen. Wir haben langjähre Erfahrung bei Grundstücksbewertungen in derartigen Fällen und helfen Ihnen gerne.