Bauzustandsanalyse - zur Beurteilung der konstruktiven, bauphysikalischen Beschaffenheit eines Bauwerks - als Grundlagen für ein Sanierungskonzept - als Grundlagen für eine Kostenermittlung
Bauberatung vor Ort - zur Schlichtung auseinandergehender Meinung über Bauqualität - beim Auftreten von konstruktiven Schwierigkeiten - Messung von Baufeuchte, z.B. für Bodenbelagsarbeiten - Überprüfung von Maßtoleranzen - Mitwirkung bei Abnahmen
Beweissicherung - zur Dokumentation des Bauzustandes - zur Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
Erstattung von Gutachten - Feststellung und Dokumentation des Schadens - Ermittlung des Schadenverursachers - Eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten - Sanierungskonzept und Kostenberechnung - Schiedsgutachten nach entsprechender Vereinbarung
Gerichtsgutachten - Der Sachverständige Peter Peitz erstattet regelmäßig Bauschadensgutachten für Gerichte. - Die Beauftragung erfolgt durch das jeweilige Gericht. - Hierbei schätzen die Gerichte die zuverlässige und zeitnahe Bearbeitung der Gutachten.
Gebäudesanierung - Bauzustandsanalyse - Sanierungskonzept - Kostenberechnung - Ausschreibung und Überwachung der Sanierungsmaßnahme
Gerne helfen wir Ihnen und beantworten Ihre bautechnischen Fragen.
Bitte nehmen Sie direkt mit Herrn Peitz Kontakt auf: +49 7621 15 270 Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)
Wenn Baumängel zu Tage treten, wird häufig schnelles Handeln
erforderlich, um Folgeschäden zu vermeiden. In einem solchen Fall
empfehlen wir Ihnen, ein Beweissicherung unverzüglich durchführen zu
lassen. So erhalten Sie nachvollziehbar den Schaden und dessen Ursache
dokumentiert. Auch die privat beauftragte Beweissicherung hat bei einem
Rechtsstreit, wenn sie professionell und von einem erfahrenen
Sachverständigen durchgeführt wird, eine hohe Beweiskraft.
Des weiteren dient ein im Privatauftrag durchgeführtes
Beweissicherungsverfahren Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt als
Argumentation gegenüber dem Verursacher des Baumangels. Wenn der Streit
bei Gericht landet, hilft das Baugutachten Ihrem Anwalt beim Verfassen
baufachlich korrekter Schriftsätze.
Für den Fall, dass Sie wegen einem Bauschaden zusammen mit Ihrem
Anwalt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten wollen,
empfehlen wir uns als Sachverständige. Bei uns können Sie sicher sein,
dass Ihr Anliegen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist bearbeitet
wird. Bedenken Sie aber, dass die Durchführung des Verfahrens i.d.R.
mehrere Monate in Anspruch nimmt. Nur in seltenen Fällen wird der
Bausachverständige zeitnah die Ortsbesichtigung durchführen können.
Qualitätssicherung
Kontrolle, damit die Bauqualität stimmt!
Wir überprüfen für Sie, ob vereinbarte Qualitätsstandards eingehalten werden.
Die Qualitätsüberwachung beginnt im Idealfall mit der Beratung
während der Entwurfs- und Planungsphase Ihres Bauvorhabens und setzt
sich während der Bauzeit bis zur Fertigstellung fort. So empfehlen wir,
dass beim Neubau besonders schadensträchtige Arbeiten nach dem
Vier-Augen-Prinzip möglichst schon in der Planungsphase zusätzlich von
einem Bausachverständigen überprüft werden.
Hierzu gehört beispielsweise die Abdichtung erdberührter Bauteile
(einschl. evtl. erforderlicher Drainage). Regelmässig werden aus
Schlamperei und Unkenntnis über abdichtungstechnische Notwendigkeiten
nicht nur Bauschäden sondern häufig wesentlich teurere Folgeschäden
produziert.
Als besonders anfällig für Baumängel haben sich die nach großer
Sorgfalt verlangenden Arbeiten an Dächern erwiesen. Nicht nur
Flachdächer, sondern auch im Zuge von Umbauten oder Sanierungen
geänderte Steildächer, sind Konstruktionen, welche viel zu oft in einer
Kombination von ungenügender Planung und fehlerhafter Ausführung zu
erheblichen Folgeschäden führen. Und das bei einem Bauteil, dessen
Hauptaufgabe sein sollte, Ihre Werte zu schützen!
Mit Hilfe einer sachverständigen Beratung während der Planung und
Bauzeit Ihres Gebäudes werden Bauschäden vermieden. Bau- und
Unterhaltungs- kosten werden bei gleichzeitiger Kontrolle der
Bauqualität optimiert.
Ich helfe Ihnen, Immobilienwerte zu schützen und zu erhalten!
Durch die Bürostandorte in Lörrach und Rheinfelden reicht mein Tätigkeitsgebiet vom Landkreis Lörrach bis an die östliche Grenze des Landkreises Waldshut-Tiengen.
Bei Bauschäden kann ich Ihnen im Zuge eines ersten Ortstermins i.d.R. mitteilen, welche weitere Vorgehensweise zur Schadensbeseitigung und zur Abwendung weiterer Folgeschäden erforderlich sind.