Startseite
Über uns
Aktuelles
Immobilienbewertung
Baugutachten
Leistungen
Beispiele
Architektenleistungen
Honorar
Anfahrt
Linkliste
Impressum
Datenschutzerklärung
 


Bauzustandsanalyse
- zur Beurteilung der konstruktiven, bauphysikalischen Beschaffenheit eines Bauwerks
- als Grundlagen für ein Sanierungskonzept
- als Grundlagen für eine Kostenermittlung

Überprüfen von MaßtoleranzenBauberatung vor Ort
- zur Schlichtung auseinandergehender Meinung über Bauqualität
- beim Auftreten von konstruktiven Schwierigkeiten
- Messung von Baufeuchte, z.B. für Bodenbelagsarbeiten
- Überprüfung von Maßtoleranzen
- Mitwirkung bei Abnahmen

Beweissicherung
- zur Dokumentation des Bauzustandes
- zur Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung

SchimmelschadenErstattung von Gutachten
-
Feststellung und Dokumentation des Schadens 
- Ermittlung des Schadenverursachers
- Eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten 
- Sanierungskonzept und Kostenberechnung
- Schiedsgutachten nach entsprechender Vereinbarung

Gerichtsgutachten
- Der Sachverständige Peter Peitz erstattet regelmäßig Bauschadensgutachten für Gerichte.
- Die Beauftragung erfolgt durch das jeweilige Gericht.
- Hierbei schätzen die Gerichte die zuverlässige und zeitnahe Bearbeitung der Gutachten.

Gebäudesanierung
-
Bauzustandsanalyse
- Sanierungskonzept
- Kostenberechnung
- Ausschreibung und Überwachung der Sanierungsmaßnahme

Gerne helfen wir Ihnen und beantworten Ihre bautechnischen Fragen.

Bitte nehmen Sie direkt mit Herrn Peitz Kontakt auf: +49 7621 15 270
Sachverständiger für Schäden an
Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)

oder Mail an: Peter@Peitz.biz


Beweissicherung

Wenn Baumängel zu Tage treten, wird häufig schnelles Handeln erforderlich, um Folgeschäden zu vermeiden. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen, ein Beweissicherung unverzüglich durchführen zu lassen. So erhalten Sie nachvollziehbar den Schaden und dessen Ursache dokumentiert. Auch die privat beauftragte Beweissicherung hat bei einem Rechtsstreit, wenn sie professionell und von einem erfahrenen Sachverständigen durchgeführt
wird, eine hohe Beweiskraft. Des weiteren dient ein im Privatauftrag durchgeführtes Beweissicherungsverfahren Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt als Argumentation gegenüber dem Verursacher des Baumangels. Wenn der Streit bei Gericht landet, hilft das Baugutachten Ihrem Anwalt beim Verfassen baufachlich korrekter Schriftsätze. Für den Fall, dass Sie wegen einem Bauschaden zusammen mit Ihrem Anwalt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten wollen, empfehlen wir uns als Sachverständige. Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist bearbeitet wird. Bedenken Sie aber, dass die Durchführung des Verfahrens i.d.R. mehrere Monate in Anspruch nimmt. Nur in seltenen Fällen wird der Bausachverständige zeitnah die Ortsbesichtigung durchführen können.

Qualitätssicherung

Kontrolle, damit die Bauqualität stimmt!

Wir überprüfen für Sie, ob vereinbarte Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Qualitätsüberwachung beginnt im Idealfall mit der Beratung während der Entwurfs- und Planungsphase Ihres Bauvorhabens und setzt sich während der Bauzeit bis zur Fertigstellung fort. So empfehlen wir, dass beim Neubau besonders schadensträchtige Arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip möglichst schon in der Planungsphase zusätzlich von einem Bausachverständigen überprüft werden. Hierzu gehört beispielsweise die Abdichtung erdberührter Bauteile (einschl. evtl. erforderlicher Drainage). Regelmässig werden aus Schlamperei und Unkenntnis über abdichtungstechnische Notwendigkeiten nicht nur Bauschäden sondern häufig wesentlich teurere Folgeschäden produziert.

Als besonders anfällig für Baumängel haben sich die nach großer Sorgfalt verlangenden Arbeiten an Dächern erwiesen. Nicht nur Flachdächer, sondern auch im Zuge von Umbauten oder Sanierungen geänderte Steildächer, sind Konstruktionen, welche viel zu oft in einer Kombination von ungenügender Planung und fehlerhafter Ausführung zu erheblichen Folgeschäden führen. Und das bei einem Bauteil, dessen Hauptaufgabe sein sollte, Ihre Werte zu schützen!

Mit Hilfe einer sachverständigen Beratung während der Planung und Bauzeit Ihres Gebäudes werden Bauschäden vermieden. Bau- und Unterhaltungs- kosten werden bei gleichzeitiger Kontrolle der Bauqualität optimiert.

Ich helfe Ihnen, Immobilienwerte zu schützen und zu erhalten!

Durch die Bürostandorte in Lörrach und Rheinfelden reicht mein Tätigkeitsgebiet vom Landkreis Lörrach bis an die östliche Grenze des Landkreises Waldshut-Tiengen.

Bei Bauschäden kann ich Ihnen im Zuge eines ersten Ortstermins i.d.R. mitteilen, welche weitere Vorgehensweise zur Schadensbeseitigung und zur Abwendung weiterer Folgeschäden erforderlich sind.

 
Top