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Blowerdoor im EinsatzMit unserer EDV-gesteuerten Blower-Door-Anlage prüfen wir
als qualitätssichernde Maßnahme Ihr Gebäude auf Luftdichtheit.

Dabei werden schon in der Bauphase Schwachstellen 
entdeckt und spätere
Bauschäden vermieden.

Im Gebäudebestand können mit der
Blower-Door auch Quellen von Zugerscheinungen oder die Quelle von Fremdgerüchen aufgespührt werden.



oder per Mail: Peter@Peitz.biz

Warum „Luftdicht“ bauen? - Ihre Vorteile:

Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.7.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO ´95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt.

· EnEV: Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert!

-         Bei der Berechnung des Energiebedarfs sind um 15% verminderte
          Lüftungswärmeverluste ansetzbar, das sind 10% des Gesamt-Energiebedarfs

-         Der Abminderungsfaktor beim Einbau von Lüftungsanlagen kann nur in BlowerDoor-
          geprüften Gebäuden angesetzt werden

-         BlowerDoor-Messung ist das im Rahmen der EnEV vorgeschriebene Verfahren

· DIN 4108-7 als gültige Norm veröffentlicht!

· EN 13829 ersetzt die strengere ISO 9972 als Messnorm!

-         BlowerDoor ist eine in vielen Ländern anerkannte Anlage, um
          Luftdurchlässigkeitsmessungen an der Gebäudehülle durchzuführen.

· BlowerDoor-geprüfte Gebäude sind wirtschaftlicher als nicht geprüfte!

Die Blowerdoor-Messung ...
- für die Überprüfung von Neu- und Altbauten nach EnEV und somit zur Energieeinsparung
- für die Analyse von konstruktiven Schwachstellen der luftdichten Ebene zur Begutachtung
  und zur Vermeidung von Bauschäden durch konvektiven Feuchteeintrag
- für die Sicherstellung der Qualität der ausgeführten Arbeiten an der luftdichten Ebene
- für die Überprüfung der Dichtheit von Lüftungsanlagen
- für den Bau von Passivhäusern

Mit unserer Messung wird gemäß EN 13829, nach DIN 4108-7 und EnEV 2002 die Differenzdruckmessung durchgeführt und der Zielwert bestimmt.

Die Ergebnisse aus dieser Messung können dem Energiebedarfs - Ausweis beigefügt werden.

Der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Sichern Sie Ihre Bauqualität - nutzen Sie unseren Service! – Tel. +49 7621 1527 12


 
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