Luftdichtheit ist seit DIN V 4108-7 (11/1996) Stand der Technik und nach deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 31.7.1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO ´95. Die unaufgeforderte Ausführung der Luftdichtheit durch Verarbeiter und Bauleiter wird demnach vorausgesetzt.
· EnEV: Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert!
- Bei der Berechnung des Energiebedarfs sind um 15% verminderte Lüftungswärmeverluste ansetzbar, das sind 10% des Gesamt-Energiebedarfs
- Der Abminderungsfaktor beim Einbau von Lüftungsanlagen kann nur in BlowerDoor- geprüften Gebäuden angesetzt werden
- BlowerDoor-Messung ist das im Rahmen der EnEV vorgeschriebene Verfahren
· DIN 4108-7 als gültige Norm veröffentlicht!
· EN 13829 ersetzt die strengere ISO 9972 als Messnorm!
- BlowerDoor ist eine in vielen Ländern anerkannte Anlage, um Luftdurchlässigkeitsmessungen an der Gebäudehülle durchzuführen.
· BlowerDoor-geprüfte Gebäude sind wirtschaftlicher als nicht geprüfte!
Die Blowerdoor-Messung ... - für die Überprüfung von Neu- und Altbauten nach EnEV und somit zur Energieeinsparung - für die Analyse von konstruktiven Schwachstellen der luftdichten Ebene zur Begutachtung und zur Vermeidung von Bauschäden durch konvektiven Feuchteeintrag - für die Sicherstellung der Qualität der ausgeführten Arbeiten an der luftdichten Ebene - für die Überprüfung der Dichtheit von Lüftungsanlagen - für den Bau von Passivhäusern
Mit unserer Messung wird gemäß EN 13829, nach DIN 4108-7 und EnEV 2002 die Differenzdruckmessung durchgeführt und der Zielwert bestimmt.
Die Ergebnisse aus dieser Messung können dem Energiebedarfs - Ausweis beigefügt werden.
Der Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Sichern Sie Ihre Bauqualität - nutzen Sie unseren Service! – Tel. +49 7621 1527 12