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Die Kosten von Baugutachten, qualitätssichernder Baubegleitung und Sachverständigengutachten, sowie die vom Gericht beauftragte Sachverständigentätigkeit, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Der Stundensatz und die Nebenkosten für vom Gericht beauftragte Leistungen wird in dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzt (JVEG) aus dem Jahre 2013 geregelt.

Die Kosten eines Privatgutachtens werden aufgrund individueller Vereinbarung des Stundensatzes nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Je nach Aufgabenstellung kann die Vergütung in Ausnahmefällen auch pauschalisiert werden.

Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Ihre Aufgabenstellung zugeschnittenes Angebot.

Für den Einsatz der Blowerdoor bieten wir Ihnen Pauschalvereinbarungen.


 
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